Allgemeine Geschäftsbedingungen
Nau GmbH & CO KG, Bernkastel-Kues
Vertragsabschluss
- Die Leistungserbringung erfolgt nur auf Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Hotels. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.
- Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Zimmer oder sonstige Leistungen bestellt und zugesagt, oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
- Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag geschlossen worden ist.
- Eine Unter- oder Weitervermietung an Dritte bedarf der schriftlichen Einwilligung des Hotels.
- Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber mit dem Kunden als Gesamtschuldner. Das Hotel kann vom Kunden oder vom Dritten eine angemessene Vorauszahlung verlange.
An- und Abreise
- Soweit keine anders lautende Vereinbarung besteht, stehen dem Gast reservierte Zimmer ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Reservierte Zimmer, die nicht bis spätestens 18.00 Uhr des Anreisetages bezogen werden, können durch das Hotel anderweitig vergeben werden. Dies gilt nicht, sofern ausdrücklich eine spätere Anreise vereinbart wurde.
- Das Hotel ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bei Gruppenbuchungen (ab 10 Personen) ist der Veranstalter verpflichtet, dem Hotel bis spätestens drei Tage vor Ankunft eine Teilnehmerliste zukommen zu lassen.
- Stornobedingungen:
- Bis 90 Tage vor Ankunft: vollständige Abbestellung möglich.
- Bis 60 Tage vor Ankunft: 50 % des vereinbarten Preises.
- Bis 45 Tage vor Ankunft: 80 % des vereinbarten Preises.
- Bis 10 Tage vor Ankunft: 90 % des vereinbarten Preises.
- Abreise: Der Gast wird gebeten, seine Abreise dem Empfang bis spätestens 10:00 Uhr mitzuteilen. Die Abreise sollte bis 11:00 Uhr erfolgen, andernfalls muss eine Absprache mit dem Empfang getroffen werden. Ohne Absprache kann das Hotel bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Dem Kunden steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Leistungen, Preise, Zahlung
- Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast bestellten und vom Hotel zugesagten Leistungen zu erbringen. Ein Anspruch auf bestimmte Zimmer besteht nicht.
- Der vereinbarte Preis und die vereinbarten Leistungen des Hotels ergeben sich aus der Reservierungsbestätigung. Sofern die Reservierung nicht schriftlich bestätigt wurde, gelten die am Empfang oder im Zimmer ausgehängten Preise. Die Preise schließen Bedienungsgeld und Umsatzsteuer (MwSt) mit ein.
- Der Kunde ist verpflichtet, die für die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen an Dritte.
- Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistung 180 Tage, so behält sich das Hotel das Recht vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen. Änderungen der gesetzlichen MwSt gehen grundsätzlich zu Lasten des Gastes, bzw. dessen Veranstalter.
- Die Preise können ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der gebuchten Zimmer, der Leistungen des Hotels oder der Aufenthaltsdauer wünscht und das Hotel dem zustimmt.
Zahlung, Rechnungen des Hotels
- Werden vom Hotel erbetene Vorauszahlungen nicht zum gefragten Termin (spätestens 30 Tage vor Ankunft) geleistet, so entbindet dies den Hotelier unmittelbar von getroffenen Vereinbarungen.
- Gastrechnungen sind sofort bar netto Kasse zu zahlen. Sämtliche Gastkonten werden täglich zahlbar. Eine Nachsendung der Rechnung ist nur in Ausnahmefällen möglich und bedarf des schriftlichen Einverständnisses des Hotels.
- Rechnungsstellung: Aufgrund vorheriger Kreditvereinbarungen übersandte Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen netto zahlbar. Die Zahlungsfrist überschreitende Außenstände werden nach Mahnung mit einem monatlichen Verzugszins von 9 % (je angefangener Monat) belegt.
- Erfüllungsort für Zahlungsverpflichtungen ist der Sitz des Hotels, auch dann, wenn etwa aufgrund besonderer Vereinbarungen die Forderungen kreditieren und/oder aufgrund gesonderter Rechnungsstellung und Vereinbarung erst später fällig sind.
- Rückvergütung oder Erstattung nicht in Anspruch genommener Leistungen sind nicht möglich.
Rücktritt / Widerrufsrecht
- Das Hotel ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten:
- Aus sachlich gerechtfertigtem Grund, insbesondere falls angeforderte Vorauszahlungen nicht zeitgerecht eingehen, ohne auf einen etwa entstehenden Ausfallschaden zu verzichten.
- Wenn höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Vertragserfüllung unmöglich machen.
- Wenn das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Ablauf des Geschäftsbetriebes, die Sicherheit und/oder den Ruf des Hotels gefährden könnten.
- Wurde mit dem Kunden eine schriftliche Vereinbarung über dessen Rücktrittsrecht bis zu einem bestimmten Termin getroffen, so ist das Hotel in der Zeit bis zu diesem Termin zum Rücktritt berechtigt, sofern Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Rücktrittsrecht nicht verzichtet.
- Im Falle des berechtigten Rücktritts durch das Hotel steht dem Kunden kein Anspruch auf Schadenersatz zu.
- Das beiderseitige Widerrufsrecht erlischt, sofern einer der beiden Vertragspartner eine Leistung erbracht hat. Dies trifft zu, sobald der Gast reserviert- und das Hotel diese Reservierung bestätigt hat.
Haftung
- Das Hotel haftet dem Kunden nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Allerdings ist seine Haftung für das Verschulden von gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen auf den Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit dieser Personen beschränkt.
- Der Besteller hat für Verluste oder Beschädigungen, die durch seine Mitarbeiter, Hilfskräfte oder Dritte seiner Umgebung verursacht worden sind, ebenso einzustehen, wie für Verluste und Beschädigungen, die er selbst verursacht hat.
- Soweit das Hotel für den Gast Fremdleistungen, technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen und auf Rechnung des Gastes. Der Gast stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus Überlassung dieser Einrichtungen frei.
- Das Hotel haftet nicht für Unfälle bei Freizeitprogrammen jeder Art, es sei denn, das Hotel handelt grob fahrlässig oder vorsätzlich.
Sonstiges
- Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Hotels und gegen Berechnung eines Zuschlages mitgebracht werden. In Räumen mit Speisen- und Getränkeabgabe dürfen Tiere nicht mitgebracht werden.
- Weckaufträge wird das Hotel mit größtmöglicher Sorgfalt erfüllen. Schadenersatzansprüche aus fehlerhafter Erfüllung sind ausgeschlossen.
- Auskünfte werden nach bestem Wissen und Gewissen erteilt. Auch hier sind Schadenersatzansprüche ausgeschlossen. Fundsachen werden nur auf Anfrage nachgesandt. Das Hotel verpflichtet sich zu einer Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten. Nach diesem Zeitpunkt werden diese, sofern ein sichtlicher Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.
- Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste behandelt das Hotel mit größtmöglicher Sorgfalt. Die Aufbewahrung, Zustellung und Nachsendung wird gegen Kostenerstattung und auf ausdrücklichen Wunsch übernommen. Eine Haftung für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung ist jedoch ausgeschlossen.
Schlussbestimmungen
- Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
- Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag und seine Erfüllung ist, soweit gesetzlich zulässig, die Zuständigkeit des Gerichts am Sitz des Hotels (Betriebsort) vereinbart.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Reservierung von Konferenzräumen
Die Veranstaltungsvereinbarung wird mit der fristgerechten Annahme durch den Kunden für beide Seiten bindend und begründet ein Haftungsrecht zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung zu gleichen Teilen von Hotel und Auftraggeber. Der Auftraggeber haftet auch dann, wenn er mit dem Veranstalter in der Person identisch ist. Nach Abschluss des Vertrages ist ein Rücktritt für den Auftraggeber nicht zulässig, ausgenommen im Fall der nicht vorhersehbaren höheren Gewalt. Als höhere Gewalt in diesem Sinne gelten Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen, Epidemien, Brand und auf der Seite des Hotels Streik, Umdisposition, mangelnde Teilnehmerzahl, organisatorische oder ähnliche Gründe seitens des Auftraggebers gelten nicht als höhere Gewalt.
Sollte der Auftraggeber die Leistungen des Hotels nach Vertragsabschluss nicht in Anspruch nehmen und das Hotel die freigegebenen Kapazitäten während des vereinbarten Reservierungszeitraumes nicht zu gleichen Zeiten weitervermieten können, verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung der Bereitstellungskosten. Zusätzlich kann das Hotel bei einem Storno zwischen dem 08. und 14. Tag vor Veranstaltungsbeginn 60 % des voraussichtlichen Umsatzes (Logis&F6B), zwischen dem 03. und 07. Tag vor Beginn 80 % des voraussichtlichen Umsatzes und während der letzten zwei Tage vor dem ersten Veranstaltungstag 90 % des voraussichtlichen Umsatzes dem Auftraggeber in Rechnung stellen (No-show-Rechnung). Ist der voraussichtliche Umsatz nicht ziffernmäßig vereinbart, so errechnet er sich aus der jeweils gültigen Konferenzpauschale des Hotels, multipliziert mit der voraussichtlichen Zahl der Veranstaltungsteilnehmer.
Der Auftraggeber teilt dem Hotel die endgültige Teilnehmerzahl spätestens 48 Stunden vor Anreise mit. Weicht die Zahl der Teilnehmer von der bei Vertragsabschluss vereinbarter Zahl um nicht mehr als 5 % nach unten ab, so bleibt der Inhalt des Vertragsverhältnisses davon unberührt. Weitergehende Abweichungen nach unten gelten als Teilstorno bezüglich des voraussichtlichen F&B Umsatzes. Abweichungen nach oben sollten unbedingt mit der Hoteldirektion abgestimmt werden, damit ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung gewährleistet bleibt.
Für Schäden und Verluste an Einrichtung und Inventar des Hotels während der Dauer der Veranstaltung steht der Auftraggeber ein, ohne dass es eines Nachweises des Verschuldens durch das Hotel bedarf. Für Schäden und Verluste für eingebrachte Gegenstände des Auftraggebers und er Veranstaltungsteilnehmer schließt das Hotel wegen der Vielzahl der Teilnehmer jede eigene Haftung aus. Sollte der Veranstalter eine Versicherung vorgezeichneter Gegenstände für erforderlich halten, schließt er diese im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ab. Dekorationsmaterialien und sonstige Ausstattungsgegenstände für die Veranstaltung kann der Auftraggeber innerhalb von 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn anliefern, nach Ablauf der Veranstaltung sind diese Gegenstände innerhalb von 24 Stunden wieder abzuholen. Dekorationsmaterialien und ähnliche Gegenstände dürfen an Decken, Wänden und sonstigen Einrichtungsgegenständen des Hotels nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Hotels angebracht werden. Derartige Materialien müssen den feuerpolizeilichen Bestimmungen entsprechen. Im Zweifelsfalle lässt der Auftraggeber die Unbedenklichkeit der Materialien durch die Feuerwehr bestätigen.
Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nicht gestattet.
Sollten Störungen und Defekte an technischen und sonstigen Einrichtungen des Hotels den Ablauf der Veranstaltung mehr als unerheblich beeinträchtigen, so wird das Personal unverzüglich für Abhilfe sorgen. Gelingt dies nicht, so ist die Hoteldirektion kurz zu verständigen, damit Hilfe von außen herbeigeholt werden kann.
Die Rechnungen des Hotels sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum (Tag des Versandes) ohne Abzug zahlbar. Der Auftraggeber verzichtet darauf, solchen Rechnungen Aufrechnungs-, Zurückbehalte- oder Minderungsansprüche entgegenzusetzen, sondern wird etwaige Ansprüche, soweit sie nach dem Gesetz und diesen Bestimmungen bestehen können, gesondert geltend machen. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform
|